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Gericht
Urteil gegen Duisburger nach Messerattacke vor Wettbüro
Duisburg. Ein Duisburger (59) verletzte vor einem Wettbüro einen Mann lebensgefährlich schwer. Gericht verurteilt ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.

Weil er sich beleidigt fühlte, stach ein 59-jähriger Duisburger vor einem Wettbüro zu. Das Landgericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung. © Foto: Bodo Malsch



