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Gericht
Duisburger Ausländerbehörde: Abschiebungen nicht vor 6 Uhr
Duisburg. Um 4.30 Uhr morgens plante die Duisburger Ausländerbehörde eine Abschiebung. Doch das Gericht in Düsseldorf lehnte diesen Antrag ab.

Abschiebung in Duisburg: Asylbewerber dürfen nur unter bestimmten Bedingungen nachts aus ihren Wohnungen geholt und abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Abschiebung in Duisburg um 4.30 Uhr morgens darum abgelehnt. (Symbolbild)© Sebastian Willnow

