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Ordnungsamt
Pfefferspray, Festnahme und Co.: Was das Ordnungsamt darf
Duisburg. Nach einem Vorfall in der Duisburger City fragen viele: Was darf der Außendienst des Ordnungsamtes? Teilweise hat er polizeiähnliche Rechte.

Duisburg: Der Städtische Außendienst darf, wenn nötig, auch Pfefferspray einsetzen.© Funke Foto Services | Lars Heidrich

