Mit einem kuriosen Fall hat es das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz bei einer Tat zu tun, die als Wohnungseinbruchsdiebstahl angeklagt ist: Am 15. Juli 2018 soll ein 54-jähriger Duisburger in Kaßlerfeld die linke Hälfte der Doppeltüre zur Wohnung einer Bekannten durchgesägt, die rechte Hälfte ausgehängt und dann eine Playstation und 1100 Euro Bargeld gestohlen haben. Doch nicht nur die Tat, auch das Verhalten des Angeklagten, der bei der Justiz als Reichsbürger gilt, war bei dem Verhandlungsversuch höchst bemerkenswert.
Der Mann blieb während des gesamten Verfahrens stehen. Und er zweifelte, ob er wirklich den Namen trage, unter dem er geführt werde. Nicht etwa, weil er Zweifel an der Wahl seiner Eltern hätte, sondern einfach deshalb, weil er das Prozedere der amtlichen Namengebung in der Bundesrepublik Deutschland anzweifelt.


