Gericht
Räuber hatte nur einen gekritzelten Zettel als Waffe
Duisburg. Für einen Scherz hielt eine Spielhallen-Aufsicht die Drohung eines Mannes, bewaffnet zu sein. Sie vertrieb ihn ohne Angst. Jetzt stand er vor Gericht.

Ein Urteil wurde gegen den gescheiterten Spielhallenräuber nicht gefällt. Er muss sich noch wegen Brandstiftung verantworten.© Lars Fröhlich



