Urteil
Juwelier prellte Lieferant und trug den Schmuck ins Leihhaus
Duisburg. Einschlägig vorbestrafter Geschäftsführer bestellt Schmuck, bringt ihn ins Leihhaus - und der Lieferant bleibt auf dem sechsstelligem Betrag sitzen.

Der Angeklagte gestand vor Gericht die Veruntreuungen - bei den Betrugsfällen zierte er sich.© Kurt Michelis




