Urteil
Mildes Urteil für Duisburger Kinderschänder nach 20 Jahren
Duisburg. Juristisch sauber, moralisch zweifelhaft: Ein bereits 2013 zu vier Jahren Gefängnis verurteilter Kinderschänder legte Berufung vor dem Landgericht ein. Doch von der Strafe für die Vergewaltigungen an seinen Nichten blieb am Ende nicht viel. Seine Haftstrafe für eine andere Tat wird nur verlängert.

Die Strafe für die Vergewaltigungen fällt angesichts einer bestehenden Haftstrafe recht gering aus.© Oliver Müller




