Feiertagsgesetz
Keine lauten Tänze an den stillen Tagen
Bottrop. Verstöße gegen das Feiertagsgesetz sind die Ausnahme in der Stadt Bottrop. Ganz unumstritten ist das Verbot von „unterhaltenden Veranstaltungen“dennoch nicht.

Das geht zwischen Gründonnerstagabend und Karsamstag früh nicht: Tanzen wie hier bei „Nina“.© WAZ FotoPool

