Soziales
Richter hat über Kindeswohl zu entscheiden
Bottrop. . Beigeordneter Paul Ketzer hat die Anweisung an das Jugendamt erteilt, vor der Inobhutnahme eines Kindes eine Entscheidung des Familiengerichtes einzuholen. Das Verwaltungsgericht hatte in zwei Fällen geurteilt, dass das Jugendamt rechtswidrig handelte, weil es Eltern ihre Kinder ohne diese richterliche Entscheidung wegnahm.

Über Wohl und Wehe eines Kindes entscheidet ein Richter, falls die Eltern überfordert sein sollten. Foto: Dirk Bauer© Dirk Bauer

