Kindeswohl
Inobhutnahme - Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten
Bottrop. . Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten - es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familiengerichtes an Elternstelle setzt.

Eingriffe ins Sorgerecht von Eltern hat bei einer Gefährdung des Kindeswohls vor einer Inobhutnahme des Kindes ein Familienrichter zu entscheiden. Foto: Dirk Bauer© Dirk Bauer




