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Coronaschutz
3G-Regel in Hallenbädern: Sicherheitsdienst greift ein
Bottrop. In den Hallenbädern gilt 3G. Anfangs haperte es bei Kontrollen, so der Eindruck der Badegäste. Jetzt wird nachgebessert – so soll es nun laufen.

Das Hallenbad im Sportpark in Bottrop – um die Menschen vor Corona zu schützen gilt hier die 3G-Regel. Wer schwimmen möchte muss geimpft, getestet oder genesen sein. © FUNKE Foto Services | Frank Oppitz

