Gewalttat
Verfahren um fast tödlichen Kopftritt vor Bochumer Disco eingestellt
Bochum. Eine unerhört brutale Tat vor einer Bochumer Disco an der Rombacher Hütte bleibt fast ungesühnt. Der Angeklagte Oberhausener soll einen Disco-Gast so schwer gegen den Kopf getreten haben, dass dieser in der Klinik fast gestorben wäre. Das Gericht stellte das Verfahren aber gegen 7500 Euro Schmerzensgeld ein.

Das Bochumer Schwurgericht konnte nicht feststellen, ob der Angeklagte einem Gast vor einer Disco an der Rombacher Hütte vor den Kopf getreten hatte.© Uwe Schaffmeister




