Amtsgericht
Ex-Briefzusteller aus Bochum warf Post ins Gebüsch statt in den Briefkasten
Bochum. . Weil er sich überfordert fühlte, hatte ein damaliger Briefzusteller aus Bochum seine auszutragende Tagespost einfach in ein Gebüsch geworfen. Dafür wurde er nun zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt - wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.




