Oberlandesgericht
Bochumer Anwalt darf weiter für Online-Scheidung werben
Bochum. Ein Bochumer Rechtsanwalt darf weiter mit dem Satz werben: „Scheidung Online spart Zeit, Nerven und Geld.“ Das Oberlandesgericht Hamm hält dies für zulässig und wies damit eine Klage der Rechstanwaltskammer ab. Diese wollte dem eigenen Mitglied diese Werbung verbieten lassen.




