Berufung
Freispruch nach Missbrauchs-Angebot eines Bochumer Kindes im Internet wird überprüft
Bochum. . Der 33-jährige Angeklagte, der im Internet für den Missbrauch eines achtjährigen Jungen Geld verlangt und auch kassiert hatte, muss doch noch mit einer Verurteilung rechnen. Die Staatsanwaltschaft Bochum legte Berufung ein, nachdem er in erster Instanz freigesprochen worden war.




