Schwurgericht
Bochumer muss nach Messerangriff auf Freundin in Haft
Bochum. . Vier Messerstiche in den Kopf und den Hals seiner damaligen Freundin (38) muss ein 42-jähriger Bochumer mit jahrelanger Haft büßen. Das Schwurgericht verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags. Die Messerklinge drang bis fünf Millimeter vor die Halsschlagader.

Urteil des Schwurgerichts: Fünf Jahre und neun Monate Haft. Der 42-jährige Bochumer hatte mit einem Messer viermal in Hals und Kopf seiner damaligen Freundin eingestochen. © Uwe Schaffmeister


