Ein Trainer des Schwimmvereins Blau Weiß Bochum 1896 hat eine Kündigungsschutzklage gegen den Verein eingereicht. Darüber verhandelt die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Bochum am Freitag, 28. Juli, um 12 Uhr in Saal A.1.21 des Justizzentrums Bochum. Wie das Gericht mitteilt, ist der Termin zunächst zur Güte angesetzt. Es wird also ein Vergleich zwischen den Parteien angestrebt.

Kündigung auch wegen „sexualisierter Verhaltensweisen“

Der Kläger ist seit zwei Jahren einer von zwei hauptamtlich für den Verein tätigen Trainern. Er war zudem eingebunden in die Entwicklung eines neuen Sportkonzepts für die Schwimmabteilung des beklagten Vereins. Der Schwimmverein habe, so das Arbeitsgericht, das Arbeitsverhältnis nunmehr aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt.

Vom Verein wird dem Kläger unter anderem schwerwiegendes illoyales Verhalten vorgeworfen. Hinzu kämen sexualisierte Verhaltensweisen des Klägers sowie auch Verfehlungen in einem durchgeführten Trainingslager auf Lanzarote.