Der Soziale Dienst des Bochumer Jugendamtes hat im vergangenen Jahr in 944 Fällen überprüft, ob eine Kindeswohlgefährdung besteht. Die Fälle wurden durch externe Meldungen oder eigene Feststellungen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung bekannt. Im Jahr davor (2017) hatte es 914 solcher Fälle gegeben. Das teilte ein Stadtsprecher auf WAZ-Anfrage mit.
Von den 944 Überprüfungen wurde in 172 Fällen (18 Prozent) eine so genannte „akute Kindeswohlgefährdung“ festgestellt. Eine so genannte „latente Kindeswohlgefährdung“ – das heißt: Vernachlässigung, körperliche und psychische Misshandlung und sexuelle Gewalt konnten gegenwärtig nicht eindeutig ausgeschlossen werden – wurde in 100 Fällen (elf Prozent) erkannt. Einen so genannten Hilfebedarf sah das Jugendamt in 258 Fällen (27 Prozent).


