Landgericht
Für Ex-Gastronom sieht es vor Gericht „nicht gut“ aus
Bochum/Essen. . Der ehemalige Gastronom Michael N. muss weiterhin eine Haftstrafe ohne Bewährung befürchten. „Es sieht nicht gut für Sie aus“, so die Richterin.

Der bekannte Ex-Gastronom (51) aus Essen-Rüttenscheid landete schon 2014 in U-Haft wegen Steuerhinterziehung. © Kerstin Kokoska



