Abgas-Affäre: Kundin siegt vor Gericht
Im VW-Abgasskandal hat das Landgericht erneut ein Urteil zugunsten einer Kundin gesprochen. Wie die Bochumer Kanzlei Jordan-Fuhr-Meyer mitteilt, stellten die Richter fest, dass der VW-Touran der Klägerin aus Bochum mangelhaft war, weil ein durchschnittlicher Kunde nicht mit einer Abschalteinrichtung im Motor rechnet und nicht damit rechnen muss. Die Einrichtung wurde vorschriftswidrig eingebaut, wodurch die Zulassung des Pkw gefährdet ist. VW hat dies der Klägerin verschwiegen und sie arglistig getäuscht. Die Klägerin muss nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung von VW erstattet bekommen.

