Landtagswahl
Rund 300 geistig Behinderte in Bochum dürfen erstmals wählen
Bochum. . Zum ersten Mal dürfen Menschen wählen, die unter Betreuung stehen. Das Wahlrecht gilt aber nur für die Landtagswahl – nicht für die Kanzlerwahl.

Rund 21 000 Menschen mit geistiger Behinderung dürfen am Sonntag das erste Mal wählen.© Ingo Otto

