Gericht
Bochumer muss nach Kindermord erneut vor Gericht
Bochum. Ein 41-jähriger Bochumer, der wegen Mordes an einem Kind (2) „lebenslänglich“ bekommen hat, muss erneut vor Gericht: wegen falscher Verdächtigung.

Der Angeklagte (hinter der Mappe) vor dem Schwurgericht neben seiner Anwältin Dr. Arabella Liedtke und seinem Anwalt Wolfgang Bruch. Im Hintergrund zwei Wachtmeister.© Dietmar Wäsche / FUNKE Foto Serv




