Fluggastrechte
Flug gestrichen, Ersatz zu spät: BGH stärkt Passagierrechte
Karlsruhe. Wer muss zahlen, wenn eine Verbindung erst gestrichen wird und der Ersatzflug dann auch noch verspätet ist? Der Bundesgerichtshof hat geurteilt.

Wenn Airlines einen Flug streichen, müssen sie normalerweise Ausgleichszahlungen leisten. Es sei denn, sie bieten einen Ersatzflug an, der maximal zwei Stunden später am Ziel ankommt als vorgesehen.© dpa




