Gerichtsurteil
Flugverspätung wegen Blitzschlag: Kein Geld für Passagiere
Rüsselheim. Ein Blitzschlag zählt nicht zu den Gründen, warum eine Fluggesellschaft eine Verspätung erstatten muss. So urteilte nun ein Amtsgericht.

Gerät ein Flug wegen eines Blitzeinschlags in Verspätung, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.© dpa




