Gerichtsurteil
Veranstalter weist auf Lärm hin: Preisminderung unmöglich
München. Wird in der Buchung auf Mängel hingewiesen, besteht die Möglichkeit, umzubuchen. Wer das nicht wahrnimmt, darf nicht auf Preisminderung hoffen.

Ein Gerichtsurteil besagt, dass ein Urlauber kein Recht auf Preisminderung hat, wenn vom Reiseveranstalter Baulärm angekündigt wurde.© dpa


