Home ReiseKein Schadenersatz bei Verspätung eines Autoreisezugs Urteil Kein Schadenersatz bei Verspätung eines AutoreisezugsMünchen. Urlauber bekommt kein Recht vor Gericht und somit auch keinen Schadensersatz für verpasste Urlaubszeit.01.07.2017, 17:19 UhrBevorzuge uns auf Google