Verbraucher
Zwischenfall an Bord: Keine Entschädigung für Flugverspätung
Frankfurt/Main. Kommt es aufgrund von Auseinandersetzungen an Bord zu Verspätungen eines Fluges, müssen Airlines in brisanten Fällen keine Entschädigung zahlen.

Das Frankfurter Amtsgericht hat entschieden: Stellt ein Zwischenfall an Bord einen außergewöhnlichen Umstand dar, muss die Airline bei Verspätung keine Entschädigung zahlen.© dpa




