Reiserecht
Veranstalter muss auf zeitnahen Ersatzflug umbuchen
Hannover. Können Reisende ihren Flug erst 24 Stunden später als geplant antreten, ist dies ein Reisemangel. Frühere Ersatzflüge zahlt der Veranstalter.

Reisende müssen einen verspäteten Abflug von 24 Stunden auf Grund eines gestrichenen Fluges nicht hinnehmen.© dpa




