Reiserecht
Kreuzfahrt-Veranstalter haftet nicht für Behandlungsfehler
Rostock. Reiseveranstalter haften nicht für Behandlungsfehler durch den Schiffsarzt auf einem Kreuzfahrtschiff. So entschied das Amtsgericht Rostock.

Urteil: Ein Reiseveranstalter haftet nicht für den Fehler eines behandelnden Arztes auf einem Kreuzfahrtschiff, da der Arzt selbständig ist.© dpa


