Urteil
Schiffstypischer Lärm rechtfertigt keine Preisminderung
Rostock. Lärm auf einer Kreuzfahrt gilt nicht als Begründung für eine Reisepreis-Minderung. Das entschied das Amtsgericht Rostock.

ühlen sich Urlauber auf einer Kreuzfahrt von typischen Schiffsgeräuschen, etwa beim An- und Ablegen, gestört, stehen die Chancen für eine Preisminderung schlecht.© Uli Deck dpa




