Recht
Airline muss bei Verzögerung durch Treibstoffprobleme zahlen
Düsseldorf. Das Amtsgericht Rüsselsheim entschied, dass ein durch unreines Kerosin verstopfter Kerosinfilter kein außergewöhnlicher Umstand ist. Treibstoffe wie Kerosin auf ihre Tauglichkeit zu testen, obliegt der Airline. Kommt es dadurch zu einer Flugverspätung, steht den Geschädigten ein Ausgleich zu.


