Rechtstipp
Verdrecktes Badewasser am Urlaubsort zählt als Reisemangel
Hannover. Wenn das Badewasser so verschmutzt ist, dass Baden nicht mehr möglich ist, zählt das als Reisemangel. Ansprechpartner ist in solchen Fällen der örtliche Reiseleiter. Die Konsequenzen sind eine Minderung des Reisepreises oder Ausgleich durch zum Beispiel den Transport an einen sauberen Strand.

Verdreckte Strände können als Reisemangel zählen.© imago




