Recht
Behinderte Urlauber in Reisegruppe sind kein Reisemangel
München. Wer in einer Reisegruppe unterwegs ist, kann sich seine Mitreisenden nicht aussuchen. Auch Behinderte, die eine erhöhte Betreuung auf Kosten der anderen benötigen, gehören dazu. Solange die Reiseleitung dabei ihre Leistungen für alle anderen Urlauber erfüllt, ist dies kein Reisemangel.

Braucht ein behinderter Mitreisender mehr Betreuung der Reiseleitung, ist das für weitere Reiseteilnehmer kein Mangel.© Jens Büttner




