Reiserecht
Reise-Veranstalter darf Flugzeiten nicht einfach ändern
Hannover. Reiseveranstalter dürfen sich die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offen halten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die kurzfristige Änderung von Reisedaten den Kunden nicht zugemutet werden kann. Kunden können sich mit dem Urteil nun gegen Reiseveranstalter zur Wehr setzen.




