Flugzeiten
Urlaubern steht bei kurzfristiger Reisezeitverkürzung Schadenersatz zu
Hamburg. Abflugzeiten geändert, Urlaub verkürzt: Verschiebt der Veranstalter kurzfristig die Reisedaten der Kunden und macht dadurch eine frühere Abreise vom Urlaubsort erforderlich, dann muss der Verbraucher das nicht hinnehmen. Ihm steht Schadenersatz zu.

Gezwungenermaßen früher zurück aus dem Urlaub? Ändert der Reiseveranstalter die Daten, kann der Verbraucher Schadenersatz verlangen.© Federico Gambarini




