Tourismus
Kein Schadenersatz für Urlauber bei verdrecktem Badestrand
München. Ein verdreckter Badestrand ist kein Grund für eine Minderung des Reisepreises oder für Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil hervor, bei dem das Amtsgericht München zu ungunsten der Klägerin entschied, die gegen den Reiseveranstalter wegen Verunreinigung des Strandes am Urlaubsort klagte.

Kein Schadenersatz: Ein verdreckter Strand am Urlaubsort ist ärgerlich, liegt aber nicht im Einflussbereich des Reiseveranstalters.© Stefan Sauer



