Flugverkehr
Für Verspätungsentschädigung kein Buchungsschreiben nötig
Frankfurt/Main. Bei einer starken Verspätung steht dem Fluggast in der Regel eine Entschädigung zu. Doch oft stellen sich die Airlines beim Bezahlen quer. So verlangte eine Fluggesellschaft von ihren Passagieren die Vorlage einer Buchungsbestätigung. Die ist für eine Ausgleichszahlung aber nicht nötig, urteilte das Amtsgericht Frankfurt.

Wer drin sitzt, hat auch Anspruch bei Verspätung: Laut einem Gerichtsentscheid muss bei entsprechenden Forderungen keine Buchungsbestätigung vorgelegt werden.© Boris Roessler




