Reiserecht
Schadenersatz bei Verlegung des Abflughafens und Zeitraums
Hannover. Urlaubern steht Schadenersatz zu, wenn der Abflughafen oder der Reisezeitraum verlegt wird. Allerdings nur, wenn der komplette Urlaub beeinträchtigt ist, urteilte das Amtsgericht Hannover in einem konkreten Fall.

Die Verlegung des Abflughafens oder Reisezeitraums müssen Urlauber nicht hinnehmen.© Getty



