Flugreisen
Flugbuchungen vor dem Unterschreiben immer kritisch prüfen
München. Keine Rückerstattung falscher Flugtickets nach erfolgter Buchung - ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München stärkt die Reisebüros. Eine Frau wollte von Antalya nach München fliegen, unterschrieb aber eine Buchung für die umgekehrte Strecke. Den Fehler bemerkte Sie erst am Tag der Reise.




