Airlines
Verbraucherschützer verklagen fünf Airlines wegen Vorauskasse-Praxis
Düsseldorf. Fünf Fluggesellschaften sind von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt worden, weil sie bei der Zahlung des Flugpreises nicht an die üblichen Vertragsbestimmungen gehalten haben. Airberlin, Condor, Tuifly, Lufthansa und Germania sollen den Flugpreis oft monatelang im Voraus verlangt haben. Das Geld dürfe jedoch frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden.

Lufthansa gehört zu den fünf Fluggesellschaften, die von den Kunden den kompletten Flugpreis schon bei Buchung und damit oft Monate im Voraus verlangen.© rtr




