Bahnreisen
Gericht urteilt - Bahn muss aktiv über Verspätungen informieren
Köln. . Erleichterung für Bahnreisende: Auch an kleineren Bahnhöfen muss künftig im Voraus über Verspätungen und Zugausfälle informiert werden. Die Angabe einer Telefonnummer am Bahnhof allein reicht nicht aus. So hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden - und bringt die Deutsche Bahn damit in Zugzwang.




