Gerichtsurteil
Keine Reisepreisminderung bei höherer Ausgleichszahlung
Rostock. Bei massiven Verspätungen haben Fluggäste Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Allerdings lohnt es sich finanziell nicht unbedingt, zusätzlich noch eine Minderung des Reisepreises zu fordern: Wenn die Ausgleichszahlung höher ist als die Preisminderung, wird beides miteinander verrechnet.

Das Amtsgericht Rostock entschied, dass Fluggäste nicht mehrfach für denselben Mangel abkassieren können.© Getty




