Gerichtsurteil
Geld wird bei deutlich verändertem Kreuzfahrtprogramm zurückerstattet
Karlsruhe. Reisende bekommen einen Teil ihres Preises erstattet, wenn bei einer Kreuzfahrt Landgänge ausfallen oder die Route verändert wird. Reisende, die ihre Kreuzfahrt abbrachen, forderten eine Entschädigung. Das Gericht wies das zurück: Die Reederei erstattete den Reisenden bereits einen Teil des Preises.

Passagiere bekommen einen Teil ihres Preises erstattet, wenn die Reiseroute der Kreuzfahrt massiv verändert wird.© Getty



