Flugreise
Bei Vorverlegen des Fluges steht Reisenden Entschädigung zu
Hannover. Wird der Flug um mehr als zehn Stunden vorverlegt, steht Reisenden Entschädigung zu. So entschied das Amtsgericht Hannover und setzt derartig verfrühte Abflüge mit Annullierungen gleich. In dem Fall hatte die Airline angegeben, die Reisenden im Voraus informiert zu haben. Belegen konnte sie das aber nicht.

Reisenden steht eine Entschädigung zu, sollte der Flug mehr als zehn Stunden vorverlegt werden.© Getty


