Reiserecht
Passagiere bekommen Ausgleichszahlung für abgebrochenen Flug
Darmstadt. Fluggäste haben einen Anspruch auf Ausgleichzahlungen, wenn ein Flug umkehren musste, der zweite Abflug aber erst deutlich später erfolgte. Dass entschied das Landgericht Darmstadt und stützte sich dabei auf eine entsprechende EG-Verordnung. Den Klägern wurden je 600 Euro zugesprochen.


