Reiserecht
Defekter Sitz im Flugzeug ist ein Reisemangel
Frankfurt/Main. Ein defekter Sitz kann besonders auf Langstreckenflügen sehr unangenehm werden. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied daher nun, dass es sich dabei um einen erheblichen Reisemangel handelt, den sich Passagiere nicht gefallen lassen müssen.




