Flugreise
Airline muss bei Verspätung zahlen
Frankfurt/Main. . Erst ab einer Verspätung von drei Stunden steht den Reisenden eine Ausgleichzahlung von 250 bis 600 Euro zu. Darüber hinaus sollte beachtet werden, ob die Airline für die Verspätung verantwortlich ist oder ob es sich um “außergewöhnliche Umstände“ wie Gewitter, Schnee oder Streik handelt.

Ausgleichszahlungen können erst ab drei Stunden Verspätung geltend gemacht werden. © Klaus-Dietmar Gabbert

