Pilotenstreik
Reisende erhalten nach Pilotenstreik keine Ausgleichszahlung
Karlsruhe. Fällt ein Flug wegen Pilotenstreik aus, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof am Dienstag gesprochen. Die Begründung lautet, dass ein Streik der eigenen Piloten für Fluggesellschaften in den meisten Fällen unabwendbar sei.



