Reiserecht
Urlauber haben keinen Rechtsanspruch auf eine Liege am Pool
Düsseldorf. . Den Kampf um die Liegen am Pool kennt vermutlich jeder Hotelurlauber. Ein Rechtsanspruch darauf entfällt einem Gerichtsurteil zufolge allerdings. Verbraucherschützer setzen in der “Liegenfrage“ vor allem auf Fingerspitzengefühl aller Beteiligten.

Liegen-Mangel stört am Hotelpool viele Urlauber. Einen Rechtsanspruch auf eine eigene Möglichkeit zum Ausstrecken haben sie einem Gerichtsurteil zufolge jedoch nicht. (Foto: dapd)



