Gesundheit
Durchfall im Urlaub kann Reisende zu Schadenersatz berechtigen
Wiesbaden. . Wer im Urlaub Durchfall bekommt, hat unter Umständen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und auf Schadenersatz. Voraussetzung ist, dass der Krankheitsherd eindeutig im Bereich der touristischen Leistung liegt. Eine gute Beweisführung ist wichtig.

Wer im Urlaub Durchfall bekommt, hat unter Umständen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten und auf Schadenersatz.



